Anlagenüberprüfung \ Bauteilprüfung
Rechtsvorschrift aus dem Elektrotechnikgesetz, 1992:
- 1: Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Gewinnung, Fortleitung oder zum Gebrauch elektrischer Energie bestimmt sind.
Um die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel zu gewährleisten schreibt uns der Gesetzgeber eine Vielzahl an elektrischen Prüfungen in einem Pool an Normen, Vorschriften und Richtlinien vor.
Doch was muss geprüft werden? Nach welcher Norm? Wann und in welchem Intervall? Entspricht meine Anlage den Normen?
Was ist der Bestandsschutz? Was ist ein Anlagenbuch?
RuF engineering versteht sich hier als kompetenter Partner im Bereich der Anlagen- und Bauteile-Prüfung
Anlagenprüfung nach ÖVE 8001-Teil 6
- 7 Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen
Jede elektrische Anlage muss je nach Zweckmäßigkeit während der Errichtung und/oder bei Fertigstellung, bevor sie in bestimmungsgemäßen Betrieb genommen wird, geprüft werden, um nachzuweisen, dass die Anforderungen der jeweils zutreffenden technischen Bestimmungen erfüllt sind.
ÖVE 8001-6-61 Erstprüfung
ÖVE 8001-6-62 Wiederkehrende und außerordentliche Prüfung
ÖVE 8001-6-63 Anlagenbuch und Prüfbefund
Bauteilprüfung nach ÖVE 8701